Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

Als gesetzliche Grundlage für die Arbeit des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie dient das Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Gemäß § 5 des Gesetzes ist das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie das Denkmalfachamt des Landes Sachsen-Anhalt. Zu seinen Aufgaben zählen unter anderem die wissenschaftliche Erfassung, Erforschung und Dokumentation der Kulturdenkmale in Sachsen-Anhalt, die Führung des nachrichtlichen Denkmalverzeichnisses, das Erstellen von Stellungnahmen und Gutachten, die fachliche Beratung von Denkmalschutzbehörden und Eigentümern oder Besitzern von Denkmalen, die Ausführung bzw. Mitwirkung bei Restaurierungs- und Konservierungsarbeiten, die Durchführung von archäologischen Ausgrabungen, die Veröffentlichung wissenschaftlicher Ergebnisse sowie das Führen wissenschaftlicher Fachbibliotheken und -archive.
Entsprechend der Vielfalt seiner Aufgaben ist das Landesamt in sechs Abteilungen untergliedert:
Abteilung 2: Bau- und Kunstdenkmalpflege
Abteilung 3: Übergreifende Fachdienste mit Archiven, Bibliothek, Sammlungen
Abteilung 4: Bodendenkmalpflege
Eine Übersicht der verschiedenen Abteilungen und Referate des Landesamts entnehmen Sie bitte dem Organigramm [PDF, 0,8 MB, nicht barrierefrei]. Ihre Ansprechpartner finden Sie bei den Kontakten.
Das Denkmalinformationssystem des Landes Sachsen-Anhalt
Das Denkmalinformationssystem ist das zentrale Fachinformationssystem des Landes Sachsen-Anhalt für die Denkmalpflege. Mit seiner Hilfe kann sich die interessierte Öffentlichkeit über den Denkmalbestand in Sachsen-Anhalt informieren. Erfasst sind insbesondere der reiche Bestand unseres Landes an Bau- und Kunstdenkmalen sowie die obertägig sichtbaren archäologischen Denkmale.