Denkmalinformationssystem Sachsen-Anhalt
Das Denkmalinformationssystem ist das zentrale Fachinformationssystem des Landes Sachsen-Anhalt für die Denkmalpflege. Mit seiner Hilfe kann sich die interessierte Öffentlichkeit über den Denkmalbestand in Sachsen-Anhalt informieren. Erfasst sind insbesondere der reiche Bestand unseres Landes an Bau- und Kunstdenkmalen sowie die obertägig sichtbaren archäologischen Denkmäler.
In diesem Kartendienst sind derzeit ungefähr 36.000 Baudenkmale und archäologische Kulturdenkmale aus fünf gesetzlichen Denkmalkategorien eingetragen:
- Kleindenkmal (1)
- Baudenkmal (2)
- Archäologisches Kulturdenkmal (3)
- Denkmalbereich (4)
- Archäologisches Flächendenkmal (5)
Sie können in einzelnen Layern ein- und ausgeschaltet werden. Die Anordnung im Kartendienst beruht auf der sinnvollen Staffelung der Geometrien bei Überlagerung (zum Beispiel Punkte der Kleindenkmale liegen über den Flächen der Flächendenkmale). Beim Klicken auf die Flächen oder Punkte werden Informationen zu den Denkmalen angezeigt.
Von den Baudenkmalen (2) und Denkmalbereichen (4) werden diejenigen angezeigt, die mindestens einen ersten Prüfschritt hinsichtlich ihrer Ausdehnung und Lage durchlaufen haben.
Aus der Fülle der archäologischen Kulturdenkmale (3) werden bis auf Weiteres die geprüften obertägig sichtbaren Strukturen von Bodendenkmalen sowie die archäologischen Flächendenkmale (5) digital zugänglich gemacht.
Die Kategorie der Kleindenkmale (1) enthält sowohl Bau- und Kunstdenkmale als auch Bodendenkmale.
Zum derzeitigen Stand wird keine Vollständigkeit erreicht. Flächen ohne Kartierungen sind daher nicht per se als denkmalfrei anzusehen. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass die Kartierungen im Kartendienst nicht rechtsverbindlich sind und Ungenauigkeiten enthalten können. Bei der Nutzung sind die allgemeinen Nutzungsbedingungen zu beachten.
Kleindenkmale (1)
Zu dieser Kategorie gehören kleine, ortsfeste, für sich selbst stehende Objekte aus beständigem Material, die meist im Mittelalter, der Frühneuzeit und Neuzeit errichtet worden sind. Diese heterogene Gruppe besteht aus gesetzten Denkmälern, Mahn- und Gedenksteinen, Grenz-, Distanz- und Wegesteinen sowie religiösen und rechtsgeschichtlichen Denkmalen. Aufgrund ihrer Vielzahl und der früher schwierigen Verortbarkeit, zum Beispiel der Grenzsteine in Wald und Flur, konnte diese Denkmalkategorie in der Geschichte der Denkmalinventarisation noch nie systematisch aufgenommen werden. Seit einigen Jahren jedoch werden sie mit Unterstützung ehrenamtlicher Helfer in einzelnen Regionen mittels GPS erfasst. Das Verzeichnis mit derzeit ungefähr 4.000 Kleindenkmalen vergrößert sich also ständig.
Die Kartierung speist sich aus zwei Listen. Die Abteilung Bodendenkmalpflege des Landesamts für Denkmalpflege und Archäologie führt aufgrund ihrer engen Verbindung zu ehrenamtlichen Bodendenkmalpflegern die Denkmale der Rechts-, Verwaltungs- und Verkehrsgeschichte: Grenz- und Jagensteine, Distanz- (Meilen-) und Wegweisersteine sowie mittelalterliche Rechts- beziehungsweise Sühnesteine (zum Beispiel Bauernsteine, Steinkreuze) in ihrer Liste.
Andere Kategorien von Kleindenkmalen, wie beispielsweise Gedenksteine und -tafeln, Kriegerdenkmale, Mahnmale, Grabmale, Bildstöcke, Brunnen, Hauszeichen und so weiter werden in der von der Abteilung "Baudenkmalpflege" des Landesamts betreuten Denkmalliste geführt.
Die Genauigkeit der Kartierung hängt von den zugrunde liegenden Quellen ab. Neben den Abweichungen, die aus großen Kartenmaßstäben und Ungenauigkeiten der älteren Kartierungen resultieren, sind heute Messtoleranzen der GPS-Geräte eine Ursache von Lageungenauigkeiten. Zudem wurden Kleindenkmale häufig während Baumaßnahmen mehrere Meter versetzt beziehungsweise ganz umgesetzt, ohne dass dies einen Niederschlag in den Unterlagen gefunden hat.
Eine nicht unbedeutende Zahl an Kleindenkmalen hat überdies Beschädigungen erlitten beziehungsweise wurde ganz zerstört oder gestohlen. Die Aufnahme und Kartierung der Kleindenkmale (1) soll helfen, das Augenmerk auf diese häufig unscheinbare, jedoch wichtige Gruppe von Kulturdenkmalen zu richten und so die Schutzmöglichkeiten zu verbessern.
Baudenkmale (2)
Die ungefähr 29.000 Baudenkmale (2) sind laut Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt bauliche Anlagen oder Teile baulicher Anlagen. "Dazu gehören auch Garten-, Park- und Friedhofsanlagen, andere von Menschen gestaltete Landschaftsteile, produktions- und verkehrsbedingte Reliefformen sowie Pflanzen-, Frei- und Wasserflächen."
Die Gattungen der Baudenkmale sind also zahlreich: Kirchen mit ihren Kirchhöfen, Klöster mit ihren Klausuren und Wirtschaftshöfen, Burgen mit ihren Befestigungsanlagen, Schlösser und Herrenhäuser mit ihren Parks, Bauernhöfe mit Wohn- und Wirtschaftsgebäuden und Freiflächen, städtische Wohnhäuser mit ihren Höfen und Nebengebäuden, Wohnsiedlungen aus einem Guss, Villen mit Garten und Einfriedung, technische Anlagen wie Kanäle, Eisenbahnstrecken oder Wassertürme, Stadtparks, Schmuckplätze, Weinberge, Kanäle und so weiter.
Ein Baudenkmal kann also auch mehrere Gebäude und Flächen umfassen, wenn diese einer gemeinsamen Funktion dienten und vom gleichen Eigentümer errichtet wurden.
Ein Baudenkmal besteht nicht nur aus seinen äußerlich sichtbaren Oberflächen, sondern auch aus der in ihm verbauten Substanz (Erde, Stein, Lehm, Holz, Stahl, Glas und so weiter), seinen Innenräumen und deren Strukturen, Oberflächen (Stuckdecken, Wandputzen, Wandmalereien, Bodenbelägen), technischen Anlagen (Pumpen, Maschinen oder ähnliches) und Ausstattungsteilen (Türen, Treppengeländer, Beleuchtungskörper, Holzvertäfelungen und so weiter) sowie Zubehörteilen (Altäre, Orgeln, Gestühle, Möbel von besonderer Bedeutung und so weiter). Unterirdische Teile wie Keller oder Stollen gehören ebenfalls zu Baudenkmalen.
Seit der Schnellerfassung der Bau- und Kunstdenkmale konnte noch nicht für alle Baudenkmale geprüft werden, welche Bestandteile zum Denkmalwert beitragen. Solange dies nicht detailliert geklärt wurde, besteht bei mehrteiligen Baudenkmalen ein Verdacht auf Denkmalwürdigkeit. Durch Kontakt zur zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde ist gegebenenfalls zu klären, ob der Verdacht zutrifft.
Seit der systematischen Erfassung (von 1991 bis 2003) konnten nicht alle Baudenkmale gesichert und instandgesetzt werden. Ob sie ihre denkmalkonstituierenden Eigenschaften bewahren konnten, werden künftige Revisionen des Denkmalverzeichnisses, aber auch Rückmeldungen anlässlich der vorgelegten Kartierung ergeben.
Formlose Anfragen an die Unteren Denkmalschutzbehörden sind bei Unklarheiten oder Zweifeln der beste Weg, Sicherheit über Denkmaleigenschaften von Bestandteilen eines mehrteiligen Baudenkmals zu bekommen. Zusätzlich hat der Gesetzgeber nach § 18 Abs. 2 DenkmSchG Sachsen-Anhalt die Möglichkeit eröffnet, die Denkmaleigenschaft als Verwaltungsakt förmlich feststellen zu lassen.
Archäologische Kulturdenkmale (3)
In dieser Kategorie wird bis auf Weiteres eine kleine Anzahl der vorhandenen Bodendenkmale gezeigt, nämlich die obertägig sichtbaren Strukturen von Bodendenkmalen. Darunter sind Kulturdenkmale von der Urgeschichte bis in die frühe Neuzeit, deren Position sich im Gelände und in digitalen Geländemodellen (DGM) obertägig genau ablesen lässt. Es handelt sich vorrangig um Grabhügel, Wall- und Grabenanlagen sowie mittelalterliche Burgen. Bei Burgen ist zu beachten, dass das Bodendenkmal das unterirdisch verborgene Bodenarchiv in seiner ganzen Ausdehnung umfasst, das Baudenkmal den aktuell existenten baulichen Bestand erfasst. Beide Ausdehnungen werden gleichberechtigt abgebildet.
Bei der Darstellung der obertägig sichtbaren Strukturen von Bodendenkmalen ist zu beachten, dass ausschließlich die morphologischen Anomalien selbst kartiert sind. Nur bei Graben- und Wallanlagen sind auch die von den Gräben bzw. Wällen eindeutig eingefassten oder abgegrenzten Bereiche in die Kartierung einbezogen. In den meisten Fällen setzen sich die Kulturdenkmale aber nicht oberflächig sichtbar im Boden fort, so dass sie in ihrer Gesamtheit meist eine deutlich größere Ausdehnung besitzen als die in der Karte dargestellte Fläche. Im Einzelfall muss also diese Gesamtausdehnung von der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie geprüft werden.
Lage und Zustand der obertägig sichtbaren Strukturen von Bodendenkmalen wurden von 2010 bis 2018 durch das Landesamt aufwändig überprüft. Vorrangig sind die 4.369 Objekte kartiert worden, die aus den Ortsakten des Landesamts und aus früheren Denkmallisten bekannt waren. Hinter einigen Flächen können sich – wie im Fall von Grabhügeln in Hügelfeldern – auch große Ansammlungen von Einzelstrukturen verbergen.
In Zukunft wird laufend eine große Anzahl weiterer Objekte kartiert, die sich durch die modernen Prospektionsmethoden (LiDAR/DGM) erschließen lässt.
Im Layer "Archäologische Kulturdenkmale (3)" sind noch nicht die obertägig sichtbaren, archäologisch relevanten historischen Kulturlandschaftselemente erfasst – beispielsweise Wölbäcker, Flurgrenzen, Kanäle und Terrassierungen. Die Kartierung dieser Bodendenkmale wird derzeit im Landesamt durchgeführt und aufgrund ihrer sehr großen Anzahl noch längere Zeit in Anspruch nehmen.
Ebenso sind für die Öffentlichkeit die ungefähr 42.000 archäologischen Kulturdenkmale noch nicht sichtbar, deren genaue Ausdehnung sich derzeit noch nicht objektiv kartieren lässt, bei denen aber dennoch ein Schutzbedürfnis besteht. Diesbezügliche Informationen stehen jedoch den Unteren Denkmalschutzbehörden zur Verfügung.
Zusammenfassend gilt daher, dass vor Bodeneingriffen ein Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung bei der örtlich zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde gestellt werden muss.
Denkmalbereiche (4)
Denkmalbereiche sind Ensembles, also im Laufe der Geschichte zusammengewachsene, komplexe Gebilde aus Straßen, Plätzen, Parzellen mit oder ohne Bebauung, Gärten und Grünflächen. Das Denkmalschutzgesetz benutzt die Formulierung "Mehrheiten baulicher Anlagen". Zurzeit sind in der Liste der Baudenkmale 1.863 Denkmalbereiche aufgeführt. Dazu gehören Stadtgrundrisse, Stadt- und Ortsbilder sowie -silhouetten, Stadtkerne, -teile und -viertel, Siedlungen, Gehöftgruppen, Straßenzüge und -zeilen, Häusergruppen und deren jeweilige Umgebung und so weiter. Auch das UNESCO-Welterbe Gartenreich Dessau-Wörlitz ist als Denkmalbereich eingetragen.
In der Regel liegen in Denkmalbereichen auch zusätzlich als Baudenkmale geschützte Einzelbauten.
Gerade bei Altstadtkernen, dörflichen Ortslagen oder Stadterweiterungsquartieren existieren in Denkmalbereichen aber auch Bauten oder Freiflächen ohne Denkmalwerte. In den nächsten Jahren wird das Landesamt diese nicht konstituierenden Bestandteile differenziert benennen und kartieren. Bis dahin können Fragen zu konstituierenden Eigenschaften eines Gebäudes oder einer Fläche in einem Denkmalbereich an die Denkmalschutzbehörden und das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie gerichtet werden.
Archäologische Flächendenkmale (5)
Die ausgewiesenen archäologischen Flächendenkmale (5) sind im Allgemeinen die mittelalterlichen Stadtkerne sowie die frühneuzeitlichen Stadterweiterungen. Bisher sind 70 solcher Flächendenkmale kartiert. Diese Flächen sind prinzipiell für das Vorkommen archäologisch aussagekräftiger Befunde (zum Beispiel Mauern, Brunnen und so weiter) und entsprechender Funde prädestiniert. Daher sind dort Bodeneingriffe genehmigungspflichtig und es werden in der Regel vor Baumaßnahmen Grabungen und/oder baubegleitende archäologische Beobachtungen erforderlich.
Da die Erhaltungstiefe der archäologischen Substanz zumeist unbekannt ist und differenzierte Stadtkataster nur für wenige Stellen vorliegen, ist es derzeit unmöglich, flächendeckend die Bereiche aus der Kartierung auszusparen, in denen keine archäologische Substanz mehr zu erwarten ist.
Bei geplanten Baumaßnahmen ist daher immer eine Einzelfallprüfung durch die örtlich zuständige Untere Denkmalschutzbehörde und durch das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie erforderlich.