Nutzungsbedingungen
Das Denkmalverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt ist gemäß § 18 Abs.1 DenkmSchG LSA nachrichtlich. Die Denkmaleigenschaft hängt nicht von der Kartierung oder dem Eintrag in das Denkmalverzeichnis ab. Daher können auch Objekte, die nicht kartiert und verzeichnet sind, Kulturdenkmale sein, wenn sie die Kriterien des § 2 DenkmSchG LSA erfüllen.
Das Denkmalverzeichnis ist niemals abgeschlossen. Durch Präzisierungen, Neuaufnahmen oder Streichungen wird es permanent verändert. Dies gilt auch für die kartographische Darstellung, die kein amtliches Verzeichnis ist.
Die Nutzung der Geodatendienste ersetzt nicht die Beteiligung der zuständigen Denkmalbehörden. Jede Veränderung an Substanz oder Erscheinungsbild eines Kulturdenkmals oder seiner näheren Umgebung bedarf gemäß § 14 DenkmSchG LSA einer denkmalrechtlichen Genehmigung. Sie ist bei der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde einzuholen. Es hat sich bewährt, möglichst frühzeitig mit deren Mitarbeitern Kontakt aufzunehmen, um die Maßnahmen abzustimmen und auf diese Weise Mehrfachplanungen zu vermeiden.
Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen und Daten ist ausgeschlossen. In keinem Falle wird für Schäden, die sich aus der Verwendung der abgerufenen Informationen ergeben, eine Haftung übernommen.
Soweit eine rechtsverbindliche Feststellung der Denkmaleigenschaft eines Objektes gewünscht wird, kann der Eigentümer bei der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde einen Bescheid auf Grundlage des § 18 Abs.2 Satz 3 DenkmSchG LSA beantragen.
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